Haus- & Badeordnung

I. Zweckbestimmung

Das elypso in Deggendorf, nachfolgend Freizeitbad genannt, ist Eigentum der Stadtwerke Deggendorf GmbH. Zum elypso gehören alle Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen sowie die außerhalb liegenden, besonders gekennzeichneten Parkmöglichkeiten. Die Stadtwerke Deggendorf GmbH unterhält dieses Freizeitbad als öffentliche Einrichtung, die nach Maßgabe dieser Haus- und Badeordnung jedermann zugänglich ist und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benutzung gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises zur Verfügung steht. Sie dient der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung. Soweit sich die Stadtwerke Deggendorf GmbH zum Betrieb des Freizeitbades eines Betriebsführungsunternehmens bedient, nimmt diese im Rahmen des Betriebsführungsvertrages sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Haus- und Badeordnung nebst Anlagen wahr.

 

 § 1 Allgemeines

1.    Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des elypso einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen.

2.    Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher (Bade-, Saunagäste) verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigungen erkennt jeder Besucher (Bade-, Saunagäste) die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

3.    Die Einrichtungen der Badewelt und der Sauna sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

4.    Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5.    Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des elypso nicht gestattet, in den Freibädern auch nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Im Bereich der Beckenumgänge und des Kleinkinderbeckens im Freibad ist das Rauchen ebenfalls untersagt.

6.    Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Bades einschließlich der Saunen, nicht mitgebracht werden.

7.    Das Personal und ggf. weitere Beauftragte des elypso üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch der Badewelt und/oder Sauna ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

8.    Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.

9.    Den Bade- und Saunagästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Bade- und Saunagäste kommt.

10.
a)    Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung in der Badewelt ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
b)    In der Saunaanlage ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Saunawelt gänzlich verboten.

11.     Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

 

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1.    Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Benutzung der Badewelt und seiner Einrichtungen (einschließlich Sauna) oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (z. B. Überfüllung, Betriebsstörung, Gewitter o. ä.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Das Freizeitbad ist spätestens fünf Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

2.    Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades und der Sauna oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht, wenn der Besucher deutlich sichtbar vor Kauf der Eintrittskarte auf die anstehende Veranstaltung hingewiesen wurde.

3.    Der Zutritt ist nicht gestattet:
a)    Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b)    Personen, die Tiere mit sich führen,
c)    Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
d)    Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

4.    Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder sowie der Sauna nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

5.    Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

6.    Kinder unter zehn Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im elypso aufhalten. Eltern bzw. Begleitpersonen müssen sicherstellen, dass Kinder, die nicht schwimmen können, im Bereich der mit Wasser gefüllten Becken Schwimmflügel oder eine Schwimmweste tragen. Dabei sollte immer ein Erwachsener in Reichweite sein.

7.    Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltforderung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

8.    Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.

 

§ 3 Haftung

1.     Die Bade- und Saunagäste benutzen die Badewelt bzw. die Sauna auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des elypso abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 

2.     Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Badewelt bzw. die Sauna zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.

Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Bade- oder Saunagastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

3.     Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Chip-Armband oder Leihsachen wird der tatsächlich entstandene Schaden in Rechnung gestellt.
Der beim Erwerb des Chip-Armbands ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen der Einrichtung aufzubewahren. Im Fall des schuldhaften Verlust eines Chip-Armband ist der auf diesem Armband bis zur Meldung des Verlustes gebuchte Betrag zzgl. den tatsächlichen Kosten für die Wiederbeschaffung des Chip-Armbands zu bezahlen. Sollte das Chip-Armband wieder gefunden werden, werden diese Kosten wieder erstattet. 

Dem Bade- und Saunagast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die dargestellten Kosten für die Wiederbeschaffung ist.

 

§ 4 Benutzung der Bäder

1.    Je nach gewähltem Tarif gilt die Badezeit einschließlich Aus- und Ankleiden. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.

2.    Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Chip-Armbänder gelten vor Aushändigung der Kleider die oben genannten Bestimmungen. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. 

3.    Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle Garderobenschränke und Wertfächer, die noch verschlossen sind, vom Betreiber geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

4.    Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

5.    Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

6.    Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 

7.    Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich. Diese können am Counter käuflich erworben werden. Die Saunafitbar und der Gastronomiebereich sind aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckdienlicher Bedeckung (z. B. Bademantel) aufzusuchen.

8.    Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

9.    Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

10.    Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt, ebenso das Rennen auf den Beckenumgängen.

11.    Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

12.    Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.

13.    Das Reservieren von Stühlen und Liegen in den ausgeschilderten Kurzliegezonen, ist nicht gestattet.

14.    Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Sauna Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

15.    Im Innenbereich dürfen Einreibemittel in Form von z. B. Salzpeelings etc. vor Benutzung der Becken und der Whirlpools sowie der Stühle und Liegen nicht angewendet werden.

 

§ 5 Besondere Einrichtungen

Für sonstige Einrichtungen der Bäder (z.B. Sauna, Reinigungsbäder, Bräunungsanlagen usw.) können besondere Benutzungsordnungen erlassen werden.

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Nutzung der Solarien untersagt.

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt in die Saunaanlage grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

 

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

1.    Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.

2.    Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräumen, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

3.    Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

 

§ 7 Verhalten in der Saunaanlage

1.    Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

2.    Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

3.    Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

4.    In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

5.    Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

6.    In Schwitzräumen sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

7.    Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.

8.    Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

9.    Vor Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

10.    In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

11.    In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten.

12.    Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

13.    Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

14.    Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

 

§ 8 Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

 

Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.02.2019 in Kraft. 
Stand: 17.07.2025